Tag: 2. Juli 2009

  • Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig

    Damit hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden,  dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflichtangabe für das Impressum gewerblicher Webseiten ist. Jeder gewerbliche Seitenbetreiber sollte bei Gelegenheit alle Punkte aus § 5 Allgemeine Informationspflichten prüfen. Es wird bestimmt wieder abmahnfreudige Anwälte geben, die sich damit schnell Geld verdienen wollen. Quellen und weitere Hinweise Urteil: Vergessen der Umsatzsteuer-ID im Impressum ist…