Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig

Damit hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden,  dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflichtangabe für das Impressum gewerblicher Webseiten ist.

Jeder gewerbliche Seitenbetreiber sollte bei Gelegenheit alle Punkte aus § 5 Allgemeine Informationspflichten prüfen. Es wird bestimmt wieder abmahnfreudige Anwälte geben, die sich damit schnell Geld verdienen wollen.

Quellen und weitere Hinweise

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