Konstantin Filtschew WebLog

Der tägliche IT-Wahnsinn

Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig

Damit hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden,  dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflichtangabe für das Impressum gewerblicher Webseiten ist.

Jeder gewerbliche Seitenbetreiber sollte bei Gelegenheit alle Punkte aus § 5 Allgemeine Informationspflichten prüfen. Es wird bestimmt wieder abmahnfreudige Anwälte geben, die sich damit schnell Geld verdienen wollen.

Quellen und weitere Hinweise

Ähnliche Beiträge:

  1. Leitfaden für das Impressum
  2. Impressum und “Was ist ein Blog?”

Einen Kommentar schreiben

Copyright © 2012 by: Konstantin Filtschew WebLog • Template by: BlogPimp Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.