Damit hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Pflichtangabe für das Impressum gewerblicher Webseiten ist.
Jeder gewerbliche Seitenbetreiber sollte bei Gelegenheit alle Punkte aus § 5 Allgemeine Informationspflichten prüfen. Es wird bestimmt wieder abmahnfreudige Anwälte geben, die sich damit schnell Geld verdienen wollen.
Quellen und weitere Hinweise